Allgemeine Geschäftsbedingungen/Auszug aus der deutschen Hotelordnung DeHoGa

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 50% des vereinbarten Preises zu zahlen.

5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

7. Alle Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/consumers/odr/